EuGH kippt Gema-Gebühr für Seniorenheime
Seniorenheime müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine zusätzlichen Gema-Gebühren zahlen, wenn sie Radio- und TV-Programme per Satellit empfangen und unverändert über ein internes Kabelnetz in Bewohnerzimmer weiterleiten. Der EuGH sieht darin keine öffentliche Wiedergabe. Anlass war die Gema-Klage gegen eine Seniorenresidenz in Rheinland-Pfalz. Abschließend muss nun der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden. Tagesschau