Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

16. Juli 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Nur einmal Entgeltfortzahlung bei derselben Krankheit

Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter für drei bis vier Wochen wegen derselben Erkrankung eine ärztliche Erstbescheinigung einreichen. So können sich leicht weit über zehn Wochen Krankheitsausfall ansammeln. Doch der Arbeitgeber muss während der gesamten Zeit des Krankheitsausfalls nicht weiterhin das Gehalt zahlen. Wegen derselben Krankheit gibt es lediglich einmal eine Entgeltfortzahlung für insgesamt höchstens sechs Wochen. Altenheim