Von wegen Verweigerung von Qualitätsprüfungen: Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) hält den Vorwurf der Prüfdienste für "tendenziös und einseitig". Oft müssten sich Pflegeanbieter zwischen der Versorgung von Pflegebedürftigen und einer kurzfristig angekündigten Qualitätsprüfung entscheiden. Dies habe nichts mit Verweigerung zu tun, so BAD-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp (Foto). Sie fordert eine Ankündigungspflicht von mindestens zwei Tagen.