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8. Juli 2025 | 07:00 Uhr
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst nur per Video statt vor Ort

In Niedersachsen ist es schon so weit, andere Bundesländer dürften folgen: Wer künftig den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anruft, muss als Erstes eine Reihe Fragen für die "strukturierte medizinische Ersteinschätzung" beantworten. Anschließend wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit telemedizinisch von einem Bereitschaftsarzt beraten, ein Hausbesuch findet nur noch selten statt. Die Umstellung setzte Pflegeheime unter Druck und bringt Probleme mit sich.

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In Niedersachsen sieht der Ablauf seit dem 1. Juli theoretisch so aus: Wer den Bereitschaftsdienst anruft, erhält zunächst eine Ersteinschätzung, dann entscheidet das Personal in sogenannten Dispositionszentrale, ob eine schnelle Behandlung nötig ist. Ist das der Fall, werden Pflegeheimbewohner obligatorisch telemedizinisch betreut. Das geschieht telefonisch oder per Videostream innerhalb von 30 Minuten. Die Teleärzte können in dem Zuge auch ein elektronisches Rezept ausstellen, heißt es bei der KV Niedersachsen. 

Sollte ein Hausbesuch nötig sein, beauftragt der Telearzt damit den medizinischen Fahrdienst der Johanniter-​Unfallhilfe, die ärztliches oder nicht-ärztliches Personal, etwa Rettungssanitäter, ins Pflegeheim schickt. 

Notdienst bei Infekten noch offen

Der neue Ablauf bringe für die Pflegeheime einige Probleme mit sich, meint Anne-Kathrin Vogt, Landeschefin Bremen/Niedersachsen des Deutschen Verbands der Alten- und Behindertenhilfe (DVLAB). Manche Einrichtungen müssten sich jetzt "im Galopp" auf die Videotelefonie einstellen und ein Tablet mit Telefonfunktion anschaffen. 

Auch werde es bei Infekten kompliziert, wenn die Bewohner Antibiotika brauchen: Die Einrichtungen können die elektronischen Rezepte nicht empfangen, selbst wenn sie an die Telematik angeschlossen sind. "Und wir sind nicht sicher, dass die Johanniter in solchen Fällen zuverlässig einen Arzt schicken würden. Ein Rettungssanitäter würde uns dann jedenfalls nichts nützen", sagt Vogt. "Der Umgang mit Infektionen muss aber mit der Dispositionszentrale unbedingt geklärt werden, denn Infekte entwickelten sich oft schnell, da muss zwingend ein Arzt kommen. Auch, weil wir Krankenhauseinweisungen in jedem Fall vermeiden wollen."  

Ablauf bei Todesfällen inzwischen geklärt 

Bei Schmerzmedikamenten und Fiebersenkern hätten die meisten Einrichtungen jetzt mit den Ärzten vereinbarte Bedarfsmedikamente vorrätig. Der Umgang mit der Leichenschau sei ebenfalls geklärt: In dem Fall wird der Anruf in der Dispositionszentrale sofort an einen Johanniter-Arzt weitergeleitet. "Bei uns im Unternehmen haben sich inzwischen auch zwei Arztpraxen gemeldet und angeboten, bei Sterbefällen die Leichenschau zu übernehmen", sagt Vogt, die in der Geschäftsleitung des Hannoveraner Pflegeanbieters Medi Terra sitzt. 

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen, die den Bereitschaftsdienst organisiert, heißt es, auch andere KVen planten "Reorganisationen im Bereitschaftsdienst in unterschiedlicher Ausprägung". Diese sind aber noch nicht soweit und gehen nicht unbedingt den gleichen Weg. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern heißt es beispielsweise, es gebe keine Personalprobleme im "fahrenden Bereitschaftsdienst", doch die KV habe einen Testlauf mit fünf Pflegeheimen zur Videotelefonie gestartet. Die KV Nordrhein antwortet auf Anfrage von Care vor9 knapp: "Grundsätzlich weisen wir im Rahmen des ambulanten Notdienstes auch auf unsere Videosprechstunden im allgemeinen und kinderärztlichen Notdienst hin." 

Kirsten Gaede

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