BAD weist Vorwurf von Verweigerung von Prüfungen zurück
Von wegen Verweigerung von Qualitätsprüfungen: Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) hält den Vorwurf der Prüfdienste für "tendenziös und einseitig". Oft müssten sich Pflegeanbieter zwischen der Versorgung von Pflegebedürftigen und einer kurzfristig angekündigten Qualitätsprüfung entscheiden. Dies habe nichts mit Verweigerung zu tun, so BAD-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp (Foto). Sie fordert eine Ankündigungspflicht von mindestens zwei Tagen.

BAD e.V.
BAD-Chefin hält den Verweigerungsvorwurf der Prüfdienste für ungerechtfertigt
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"Es ist absolut unangebracht, den Pflegeeinrichtungen im Falle einer nicht durchgeführten Qualitätsprüfung zu unterstellen, sie würden sich dieser verweigern. In der Hauptsache sind es organisatorische Gründe, die eine Verlegung der Prüfung notwendig machen", sagt Kapp. "Im Falle von Personalengpässen sind Pflegeeinrichtungen oftmals gezwungen, sich zwischen der Begleitung der kurzfristig angekündigten Qualitätsprüfung und der Versorgung der Pflegebedürftigen zu entscheiden."
Im Interesse der Betroffenen und der pflegerischen Versorgung falle diese Entscheidung zu Recht zugunsten der Pflegebedürftigen aus. "Dies ist auch nicht weiter schlimm, da die Qualitätsprüfung im Regelfall innerhalb weniger Tage nachgeholt wird", so Kapp. "Wer hier eine Verweigerungshaltung unterstellt und zudem noch Sanktionen fordert, verkennt die tatsächlichen Gegebenheiten in den Pflegeeinrichtungen."
Der Tagesspiegel hatte unter Berufung auf den Prüfdienst der privaten Versicherungen Careproof berichtet, dass im ersten Halbjahr 52 Pflegeeinrichtungen die Qualitätsprüfungen "verweigert" hätten, Care vor9 berichtete. Hochgerechnet auf das ganze Jahr und inklusive der Prüfungen der Medizinischen Dienste würden rund tausend Prüfungen ausfallen.
Prüfungen mindestens zwei Tage vorher ankündigen
Der BAD sieht in der Kurzfristigkeit der Ankündigung von Prüfungen einen Grund für die Verschiebungen. "Wie in dem wissenschaftlichen Bericht zur neuen ambulanten Qualitätsprüfungsrichtlinie empfohlen wird, halten wir eine Ankündigungspflicht von mindestens zwei Tagen vor einer geplanten Überprüfung für wesentlich, um ihren reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können", erklärt die BAD-Chefin. "Die derzeitige Praxis, wonach Überprüfungen einen Tag vorher – und im Falle von „Careproof“ sogar sonntags - angekündigt werden, muss beendet werden, damit die Einrichtungen ihre Personalplanung frühzeitiger mit Blick auf die Überprüfung anpassen können."
Thomas Hartung