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21. Oktober 2025 | 07:00 Uhr
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"Deckelung der Eigenanteile ist Erbenschutz"

Im Zwischenbericht des Bund-Länder-AG werden zur Begrenzung der stetig steigenden Eigenanteile auch Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zur Diskussion gestellt. Das lehnt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit dem Argument ab, dass eine Deckelung der Eigenanteile vor allem "Personen mit mittlerem oder sogar höherem Einkommen und Vermögen" zugutekomme. Die PKV hat dazu bereits 2024 eine Studie veröffentlicht, jetzt aber noch einmal mit einer aktuellen Kurzanalyse nachgelegt.

Die Deckelung der Eigenteile habe eine einkommens- und vermögensschonende Wirkung, hat die PKV aktuell errechnet

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Die Kurzanalyse, so die PKV, bestätige, dass die Zuschüsse zu einem größeren Teil Personen mit mittlerem oder sogar höherem Einkommen und Vermögen zugutekämen – und deren Erben. Die Beispielrechnung dazu lautet: Die einkommens- und vermögensschonende Wirkung beträgt laut PKV 52.146 Euro bei einer Betrachtung über fünf Jahre bei einem Pflegekosten-Deckel von 1.000 Euro. 

Wirklich Bedürftige seien auf den Pflegekosten-Deckel gar nicht angewiesen: Sie erhielten bereits die "Hilfe zur Pflege". "Aktuell trifft das auf etwa ein Drittel der Pflegeheimbewohner zu. Insofern läuft die Argumentation der Zuschuss-Befürworter, nur mit immer kleineren Eigenanteilen könne man sich überhaupt noch Pflege leisten, ins Leere", argumentiert die PKV.  

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