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12. Februar 2025 | 07:00 Uhr
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DiPa-Anforderungen sollen praxistauglicher werden

Die Bundesregierung will Unternehmen die Anerkennung ihrer Produkte als erstattungsfähige digitale Pflegeanwendung (DiPa) erleichtern. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Hintergrund der Anfrage: Im Dezember hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Lindera-Sturz-App als digitale Pflegeanwendung abgelehnt, mit der Begründung, die App erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Die BfArM-Entscheidung schlägt Wellen in der Pflegebranche. Sogar die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, hat sich eingeschaltet. Die Zulassungskriterien seien nicht mit der Realität Pflegebedürftiger und der pflegerischen Praxis vereinbar, sagt sie. Was ihre Einschätzung stützt, ist die Tatsache, dass bisher noch kein einziges Unternehmen das DiPa-Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, obwohl das entsprechende Gesetz dazu, das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes (DVPMG) bald vier Jahre alt ist.    

Hoffnungsschimmer Pflegekompetenzgesetz?   

Die Bundesregierung verweist nun in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP darauf, dass sie an mehreren Stellen Änderungen geplant habe, "um die Aufnahme von Anwendungen als DiPa in das Verzeichnis des BfArM zu erleichtern". So enthalte der Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes Regelungen, mit denen das Antrags- und Prüfverfahren für Hersteller und BfArM praxisgerecht weiterentwickelt werden solle. 

Doch das Pflegekompetenzgesetz wird voraussichtlich nicht mehr verabschiedet, in knapp zwei Wochen sind Bundestagswahlen. Nun bleibt nur die Hoffnung, dass "die Vorschläge in der kommenden Legislatur wieder aufgegriffen werden", wie die Regierung es formuliert.

Kirsten Gaede

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