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3. Juli 2025 | 07:00 Uhr
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Warum es so wenige Kurzzeitpflegeplätze gibt

Pflegende Angehörige erhalten seit 1. Juli für Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege ein einziges Budget in Höhe von rund 3.500 Euro jährlich. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert jedoch, dass es für beide Versorgungsformen kaum Angebote gebe. Tatsächlich ist die Kurzzeitpflege für viele Anbieter nur schwer zu organisieren, bestätigt Sascha Zwinscher (Foto), der vier solitäre Kurzzeitpflegen betreibt. Die Verhinderungspflege hingegen stelle kein Problem dar, heißt es in der Branche.

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Thomas Meißner reagiert überrascht auf die Anfrage von Care vor9, warum die Verhinderungspflege nicht geleistet werden könne oder möglicherweise unattraktiv für die Anbieter sei. "Das ist im ambulanten Bereich gar kein Problem, das bestätigen mir auch alle unsere Mitglieder. Von zweimal täglich für wenige Woche auf viermal täglich aufzustocken, funktioniert eigentlich immer", sagt das Vorstandsmitglied des Anbieterverbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Und: Komplizierte Fälle, in denen Angehörige plötzlich um Verhinderungspflege bitten, ohne vorher einen ambulanten Dienst in Anspruch genommen zu haben, seien die absolute Ausnahme. 

Was Meißner allerdings verstehen kann, ist die Zurückhaltung der Anbieter bei der Kurzzeitpflege. Sascha Zwinscher, einer, der es wissen muss, der die Kurzzeitpflege sogar solitär anbietet, bestätigt: Es ist komplex. Die Kurzzeitpflege schrecke viele Anbieter ab. Zur Veranschaulichung liefert er ein paar Zahlen: In Sachsen und Thüringen, wo er jeweils rund 24 Kurzzeitpflegeplätze betreibt, hat er fast einen Marktanteil von 20 Prozent. Zwinscher selbst betreibt Kurzzeitpflege vor allem, um die gesamte Versorgungspalette abzudecken. Und weil er in seiner Z&L-Unternehmensgruppe ein Komplettanbieter ist, ergeben sich für ihn durch die Kurzzeitpflege auch Synergieeffekte. 

Das "sofort oder gar nicht" macht Kurzzeitpflege für Betreiber sehr anstrengend  

Aber von vorn: Was macht die Kurzzeitpflege so kompliziert? Dafür gibt es einen ganzen Strauß von Gründen. "Es beginnt damit, dass die Auslastung ganz schwer zu managen ist, man kann die Belegung kaum planen. Da ruft das Krankenhaus an, weil es ganz schnell einen Kurzzeitpflegeplatz braucht, bis der Patient den reservierten Platz in der Langzeitpflege belegen kann. Oder ein Patient ist zu Hause gestürzt – dann wollen manche Familien ihn sofort unterbringen, wenn sie die Pflege nicht selbst übernehmen können. Die Dringlichkeit der Anfragen, das "Sofort oder gar nicht" macht es sehr anstrengend, sagt Zwinscher, der auch im Vorstand der Landesgruppe Thüringen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) sitzt. 

Man könne als Betreiber nur sehr wenig selbst steuern. Deshalb passiere es auch, dass ein Zimmer durchaus mal drei Tage leer steht. "Dann habe ich im Belegungsbuch eine Lücke und das bedeutet schon wieder zehn Prozent weniger Auslastung, obwohl ich mit den Pflegekassen etwas anderes vereinbart habe", so Zwinscher. "Das alles bringt nicht gerade Ruhe ins Unternehmen." Natürlich gehe die Belegung manchmal auch geschmeidig vonstatten: etwa, wenn Angehörige ihren Urlaub und den Aufenthalt ihres Familienmitglieds in der Kurzzeitpflege ein Jahr oder Monate im Voraus planen.   

Pflegefachkräfte brauchen für die Kurzzeitpflege die passende Persönlichkeit 

Hinzu kommt der hohe administrative Aufwand in der Kurzzeitpflege, wenn die Bewohner nur wenige Wochen bleiben. Und: Die Pflegefachkräfte sind sehr gefordert. "Ich kann nicht jede nehmen, die müssen sich schon gut auskennen mit den verschiedenen Krankheitsbildern und sich schnell auf einen Pflegebedürftigen einstellen können. Jede Woche neue Patienten – das müssen die schon wollen, das erfordert eine besondere Persönlichkeit", sagt der Familienunternehmer. 

Wegen des hohen administrativen Aufwands und des Anspruchs an Kompetenz und Belastbarkeit der Pflegefachkräfte sei auch eine höhere Personalquote nötig, sagt Zwinscher. "Das wiederum führt dazu, dass die gesetzlichen Kurzzeitpflege-Ansprüche bei weniger als 20 Tagen liegen." Deshalb befürchtet er auch, dass die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, letztere unter Druck setzen werde. Es sei gut möglich, dass die meisten Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege der ambulanten Dienste nutzen werden. "Da können sie ihre Ansprüche einfach viel besser strecken. Letztlich führt das aber dazu, dass die Kurzzeitpflege ihre eigentliche Funktion verliert und zwar: Angehörigen im Akutfall eine schnelle und komplette Entlastung zu bieten."

Kirsten Gaede

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