Bundestag verabschiedet Pflegeassistenzgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag (9. Oktober) das Pflegefachassistenzgesetz verabschiedet. Die Ausbildung nach dem neuen Gesetz startet ab 1. Januar 2027. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU, Foto) hatten den Gesetzesentwurf gemeinsam ins Kabinett eingebracht. Der Bundesrat muss dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, wie es im vollen Wortlaut heißt, noch zustimmen. Das Finanzierungsverfahren für die Ausbildung beginnt 2026.
Bundesregierung/Jesco Denzel
Die Assistenzausbildung steht auch Bewerbern ohne Schulabschluss offen, betont Familienministerin Prien
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Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil geschaffen. Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. So können Pflegefachassistenten künftig leichter in ein anderes Bundesland wechseln. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert.
Die 18-monatige Ausbildung stehe auch Bewerbern ohne Schulabschluss offen, betont Prien. Das schaffe Bildungschancen und erschließt neue Ausbildungspotenziale. Es wird auch möglich sein, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Bei "einschlägiger Berufserfahrung", so das BMG, können auch verkürzt werden. Absolventen haben die Möglichkeit, anschließend eine Pflegefachausbildung, eventuell sogar verkürzt, anzuschließen.