"Für Pflege auch die Vermögen der Menschen einsetzen"
Es mehren sich die Stimmen, die fordern, Wohlhabende bei der Finanzierung der Pflege mehr zur Verantwortung zu ziehen. "Ich verstehe, dass Menschen ihr Vermögen vererben wollen. Aber dafür muss wirklich nicht der Staat sorgen", sagt der Ökonom Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft, gegenüber dem Magazin Stern. Aber auch Anna Leonhardi vom Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) meint: Menschen mit Vermögen könnten sich grundsätzlich im Falle von Pflegebedürftigkeit mehr an den Kosten beteiligen.
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Besonders der Sinn und Zweck des weit gestreuten Pflegegelds gerät in der letzten Zeit ins Visier von Ökonomen, aber auch von Krankenkassen
Pilotanwender für G-CARE-Gesundheitsarmband gesucht
Die Innovation für automatisiertes Gesundheitsmonitoring sucht Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste als Pilotanwender: In Israel und den USA bereits tausendfach erfolgreich im Einsatz, profitieren nun auch deutsche Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige von mehr Sicherheit durch das G-CARE-Armband und die dahinter stehende künstliche Intelligenz. Es überwacht alle wichtigen Vitalwerte und alarmiert bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Stürzen sofort Pflegepersonal und Angehörige. Care vor9
"Es bedarf aus meiner Sicht gesetzlicher Grundlagen, damit Vermögen adäquat in das eigene pflegerische Risiko eingebracht werden kann. Das finde ich auch menschlich und solidarisch richtig", sagt Devap-Geschäftsführerin Leonhardi. Das dürfe aber nicht willkürlich passieren, es seien Rahmenbedingungen nötig, die die persönlichen Ausgaben im Falle von Pflegebedürftigkeit kalkulierbar machen.
Sieben von zehn Rentnerhaushalten haben solide Alterseinkommen und Vorsorgevermögen
Die meisten Ausweitungen der Pflegeversicherung, argumentiert Werding, beträfen "eher Menschen, die Besitzstände haben und nicht alles vom Staat abgefedert bekommen müssen." Die Autoren Jochen Pimpertz und Ruth Maria Schüler vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) weisen in ihrem Gutachten "Anforderungen an ein zukunftsfähiges Pflegewesen" daraufhin, dass sieben von zehn Rentnerhaushalten einer Untersuchung zufolge 2023 rechnerisch in der Lage gewesen wären, die Eigenanteile an den stationären Pflegekosten für eine Person bis zu fünf Jahre aus laufendem Alterseinkommen und zuvor gebildetem Vorsorgevermögen zu tragen. "Übertragen auf den Pflegegeldbezug ist zu vermuten, dass sich vergleichbare Finanzierungspotenziale ergeben, sollte die Pflegegeldleistung zweckgebunden und abhängig von materiellen Unterstützungsbedarfen ausgezahlt werden."