Umkleidezeit ist Arbeitszeit

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Dienstkleidung wird auch in der ambulanten Pflege immer üblicher. Deshalb ist es für Arbeitgeber in der Altenpflege wichtig zu wissen: Die Umkleidezeit zählt zur Arbeitszeit, wenn die Beschäftigten verpflichtet sind, eine bestimmte Dienstkleidung zu tragen und diese nicht zu Hause anziehen können oder dürfen. Das Bundesarbeitsgericht hat schon vor Jahren in einem Urteil festgestellt, dass es sich um Dienstkleidung handelt, wenn sie den Mitarbeiter einem Betrieb oder einer Branche zuordnet. Dies mache das Umkleiden fremdnützig und damit vergütungspflichtig. Rechtsdepesche