6 Tipps für große Pflegebetreiber mit Springerpools

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Mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird das sogenannte Konzernprivileg bei Arbeitnehmerüberlassungen jetzt restriktiver ausgelegt. Das hat Konsequenzen für größere Pflegeunternehmen mit Springerpools: Es gibt deutlich mehr Konstellationen, in denen der Betreiber eine Arbeitnehmerüberlassung beantragen muss. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es beispielsweise ratsam, zu analysieren, ob Mitarbeiter aus dem Springerpool regelmäßig in anderen juristischen Einheiten eingesetzt werden. Altenheim (Abo)