W-Lan für Pflegeheime in Niedersachsen bald Pflicht
Die neue Bauverordnung für Alten- und Pflegeheime in Niedersachsen schreibt ab Ende des Jahres einen Internetzugang für Bewohner in privaten und öffentlichen Bereichen vor. Die entsprechenden Vorschriften wurden vor fast drei Jahren beschlossen. Betreiber von "unterstützenden Wohnformen" müssen das Internet in einem verschlüsselten Netzwerk bereitstellen. Diese Pflicht gilt bereits für alle Neubauten; bestehende Gebäude müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 nachgerüstet werden. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Niedersachsen (Pressemeldung)