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16. Juli 2025 | 07:00 Uhr
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Im Pflegekompetenzgesetz gibt es viele umstrittene Punkte

Nach der Anhörung zum neuen Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes am Montag regt sich nun öffentliche Kritik der Verbände – weniger an der Übertragung der Heilkunde an Pflegekräfte, sondern an den damit verbundenen Änderungen. Barbara Dietrich-Schleicher (Foto) vom Verband katholischer Altenpflegeanbieter VKAD moniert beispielsweise, dass die Position des Pflegebevollmächtigten nicht mehr auftaucht. Andere Verbände befürchten mehr Bürokratie und fordern eine schärfere Gangart gegen säumige Kostenträger.

Barbara Dietrich-Schleicher: "Angesichts der drohenden Versorgungskrise wäre die Abschaffung des Amtes des Pflegebevollmächtigten ein fatales Signal."

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"Pflege braucht ein Gesicht, eine feste Adresse in der Politik und eine Stimme, die alle Versorgungsformen wirksam vertritt", sagt Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des Verbands katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD). "Angesichts der drohenden Versorgungskrise wäre die Abschaffung des Amtes ein fatales Signal." Im ersten Entwurf der Ampel war die Position noch erwähnt. 

Es wäre allerdings möglich, dass die Position im Zuge der Pflegereform anderweitig gesetzlich verankert wird. In jedem Fall bleiben im vorparlamentarischen Verfahren noch die Ressortabstimmungen, in denen die Stellungnahmen diskutiert werden, sowie die Diskussion in Kabinett Anfang August oder schließlich im Bundestag.

Denkbar ist auch, dass der VKAD noch einmal nachfasst. Denn in seiner Stellungnahme schreibt der Verband zumindest in Zusammenhang mit dem nach seiner Meinung mangelnden Biss des Entwurfs beim Thema Refinanzierung durch Kostenträger: "Angesichts der knappen Frist zur Abgabe der Stellungnahme behalten sich die Verbände weitergehenden Stellungnahmebedarf vor."

Freie Wohlfahrtspflege fordert Genehmigungsfiktion und Strafzahlungen    

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert wie sein Mitgliedsverband VKAD ein wesentlich strikteres Vorgehen gegen säumige Kostenträger und schlägt eine Genehmigungsfiktion von beantragten Steigerungen vor, wenn die Kostenträger sechs Wochen nach Antrag keine Verhandlung aufgenommen haben. Außerdem sollte es Strafzahlungen geben, so der BAFFW, "bei Verfahrensverschleppungen oder Schadensersatzforderungen bei Missachtung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen durch die Kostenträger wie Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger".    

Auch wendet sich die BAGFW dagegen, dass manche Regelungen, die die Eigenständigkeit der Pflegefachkräfte befördern sollten, doch wieder Prozesse verkomplizierten: So seien etwa die Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung überflüssig, weil die Voraussetzungen in der Ausbildung erworben werden. Sie sollten deshalb wegfallen. Auch müsste endlich durchgesetzt werden, dass sich die Anforderungen an die Pflegedokumentation bei Qualitätsprüfungen auf das beschränken, was im Strukturmodell vereinbart wurde. 

"Mit Auflösung des Kontrahierungszwangs schafft man die Altenpflege ab" 

Der Arbeitgeberverband Pflege kritisiert vor allem, dass der Kontrahierungszwang für die Pflegekassen aufgelöst werden soll und den Kommunen eine zentrale Rolle bei Versorgungsplanung zugedacht wird. "Wir bezweifeln, dass die Kommunen in der Lage sein werden, die große Frage zur Zukunft der pflegerischen Versorgung lösen zu können, indem sie künftig bestimmen sollen, wer Pflegeeinrichtungen oder ambulante Dienste eröffnen darf", heißt es beim AGVP. 

Vor allem werde es künftig gar nicht mehr um die Frage gehen, "wen man zur Erbringung pflegerischer Leistungen auswählen kann, sondern ob es überhaupt noch Unternehmen geben wird, die Pflegeleistungen anbieten werden". Die Kommunen seien auch nicht in der Lage, für die dringend benötigten Investitionen in der pflegerischen Infrastruktur zu sorgen. Das düstere Resümee des Verbands: "Mit der Auflösung des Kontrahierungszwangs und der vorgesehenen Kommunalplanung schafft der Gesetzgeber die Altenpflege ab, anstatt sie zu fördern und die Kapazitäten auszubauen." 

Viele Verbände lehnen Stambulant als dritte Säule der Versorgung ab

Ein Thema, das fast alle Verbände umtreibt, ist die vorgesehene Etablierung der stambulanten Pflege als neue Säule der Versorgung. Schon unter der Regierung der Ampel-Koalition hätten sich Kassen, Leistungserbringer und Wissenschaft gegen einen stambulanten Sektor ausgesprochen, sagt der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer. Denn durch Stambulant als Regelversorgung würde "die wertvolle WG-Landschaft" unter Druck geraten. 

Kirsten Gaede    

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