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17. Juli 2025 | 22:03 Uhr
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Staffler will mehr Einfluss der Kommunen auf Pflegeplanung

Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler (CSU) fordert eine bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanung. Das könnte beispielsweise eine "Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen" bedeuten, sagte sie bei der Präsentation eines aktuellen Gutachtens mit dem Titel "Kommunale Pflegeplanung", das noch ihre Vorgängerin von der SPD in Auftrag gegeben hatte. Gegenwind kommt vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), der Staffler Bürokratie und Planwirtschaft vorwirft.

Künftig sollten Kommunen viel stärker mit entscheiden, wo und wie Pflegeeinrichtungen entstehen, meint die Pflegebevollmächtigte

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Das Gutachten wurde noch von Stafflers Vorgängerin Claudia Moll beim Iges-Institut in Berlin in Auftrag gegeben. Es soll einen Überblick geben, wie weit die Bundesländer sowie die einzelnen Kommunen mit der Umsetzung ihrer Pflegestrukturplanung gekommen sind. Die neue Pflegebevollmächtigte nennt die kommunale Pflegestrukturplanung "eine wesentliche Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflege".

Das Iges-Institut hat in dem Gutachten jedes einzelne Bundesland auf mehreren Seiten unter die Lupe genommen und etwa untersucht, was die Länder auf der gesetzlichen Ebene unternehmen, um eine gute Versorgung zu sichern, und wie es um Pflegeplanung, Beratungsangebote etc. in den verschiedenen Regionen steht. Jede der 16 Analysen endet mit einer Gesamteinschätzung. Aus den Ergebnissen soll jetzt der Handlungsbedarf für die weitere kommunale Pflegestrukturplanung abgeleitet werden.  

Staffler: Länder müssen Kommunen konkretere Vorgaben machen 

Das Gutachten zeige unter anderem, dass die Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Ressourcen benötigen sowie konkretere Vorgaben von den Ländern zur Pflegeplanung, so Staffler. Außerdem bräuchten sie eine "bessere Verfügbarkeit von (kleinräumigen) Daten der Kranken- und Pflegekassen als notwendige Planungsgrundlage". 

Um die Situation zu verbessern, fordert die Pflegebevollmächtigte bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanungen und schlägt unter anderem vor: eigene Case-Manager als Organisatoren vor Ort, eigene Förderprogramme, Zustimmungserfordernisse bei anderen Förderungen oder die Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen. 

BPA: Das ist nicht der Investitions-Booster, den die Bundesregierung verspricht

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) kritisiert das Gutachten: Es baue Bürokratie auf, erschwere Investitionen und ermögliche kommunale Planwirtschaft. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die finanziell und personell völlig überlasteten Kommunen künftig die Bedarfssteuerung in der Pflege übernehmen sollen. "Das ist der Weg in die schön nach Kassenlage geplante Unterversorgung, aber nicht der Investitions-Booster, den die Bundesregierung verspricht und den wir in der Pflege dringend brauchen", sagt BPA-Präsident Bernd Meurer.

Der Vorstoß der Pflegebevollmächtigten kommt allerdings nicht überraschend: Die zentrale Rolle der Kommunen bei der Pflegeplanung wird auch im Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes betont, dort ist unter anderem von einer Aufhebung des Kontrahierungszwanges für die Pflegekassen die Rede. Nicht zuletzt sind die Kommunen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform mit drei Spitzenverbänden stark vertreten.

Kirsten Gaede

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