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28. Juli 2025 | 16:36 Uhr
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Diakonie fordert Abschlagszahlungen bei Sozialhilfeanträgen

Zunehmend sehen sich Pflegeheime mit hohen Außenständen konfrontiert, da Anträge von Bewohnern auf Sozialhilfe zu langsam bearbeitet werden. Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) fordert deshalb Abschlagszahlungen während des laufenden Verfahrens. Die Außenstände summieren sich auf Millionenbeträge. Auch bei der Refinanzierung von Investitionskosten kommt es laut Verband zu erheblichen Verzögerungen. In der Folge geraten Träger finanziell unter Druck, was Risiken für die Versorgung birgt.

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Steigende Eigenanteile und eine schleppende Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen bringen Pflegeheime finanziell in Bedrängnis. Immer mehr Bewohner können ihre Pflegekosten nicht selbst tragen und sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die zuständigen Behörden kommen mit der Bearbeitung der Anträge kaum hinterher. Die Betreiber müssen die Kosten zwischenzeitlich selbst übernehmen – oft über Monate hinweg.

Der VdDD spricht von Außenständen in zweistelliger Millionenhöhe bei großen Trägern. "In manchen Fällen fehlen notwendige Unterlagen der Betroffenen, vielfach mangelt es aber in den Sozialbehörden an dem vorhandenen Personal oder an digitalen Prozessen", so der Vorsitzende Ingo Habenicht. Diese strukturellen Defizite dürften jedoch nicht auf dem Rücken der Einrichtungen ausgetragen werden.

Um die Finanzierung während laufender Verfahren zu sichern, fordert der Verband monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von mindestens 80 Prozent, sobald ein Antrag länger als vier Wochen unbearbeitet bleibt. Dies soll die Liquidität der Träger sichern und Versorgungslücken vermeiden.

Ein weiteres Problem sieht der Verband bei der Refinanzierung von Investitionen. Genehmigungen lassen mitunter Jahre auf sich warten, was zu Nachforderungen führt – auch gegenüber Angehörigen verstorbener Heimbewohner. Hier fordert der VdDD deshalb eine sogenannte Genehmigungsfiktion: Wenn eine Behörde nicht fristgerecht entscheidet, soll der Antrag als genehmigt gelten.

Thomas Hartung

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