Schnellere Anerkennung auch für Assistenzkräfte
Auch für Pflegeassistenzkräfte aus Drittländern soll es künftig möglich sein, das Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Der Pflegeassistenzgesetz-Entwurf sieht vor, dass sie auf die oft langwierige Prüfung ihrer diversen Unterlagen, etwa Arbeitszeugnisse, verzichten können, wenn sie sofort eine Fachkenntnisprüfung ablegen. Pflegefachkräften steht dieser Weg schon seit 2023 offen.

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Für ausländische Pflegekräfte kann es ebenfalls eine Erleichterung sein, dass Behörden Unterlagen künftig standardisiert anfordern sollen
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Wenn ausländische Pflegeassistenten auf die detaillierte Prüfung ihrer Unterlagen durch die Behörde verzichten und gleich die Kenntnisprüfung ablegen, verkürzt sich voraussichtlich ihr Verfahren: Die Behörden müssen dann nämlich nur noch den Ausbildungsabschluss kontrollieren. Dieser Weg hat auch den Vorteil, dass die Pflegeassistenten einen Defizitbescheid erhalten, was sehr häufig vorkommt. Der Bescheid bedeutet: Sie müssen Einsätze in Tätigkeitsbereichen durchlaufen, in denen sie bisher keine oder kaum Erfahrung gesammelt haben.
"Gleich die Kenntnisprüfung abzulegen, kann also schon eine Beschleunigung mit sich bringen, auch wenn die Behörde den Ausbildungsabschluss natürlich immer noch prüfen muss", sagt die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands, Isabell Halletz. Ein Problem sei allerdings, dass die Kenntnisprüfungen meistens mit den regulären Prüfungen für die generalistische Ausbildung zusammengelegt werden, also nur zwei Mal pro Jahr stattfinden können. "Da kann es schon vorkommen, dass eine Assistenzkraft mehrere Monate warten muss. Es ist dann die Frage, ob das nicht auch noch beschleunigt werden kann."
Die Praxis, schon vor der Ankerkennung als Hilfskraft zu arbeiten, soll gesetzlich verankert werden
Weiter ist geplant, dass die Auswahl der Unterlagen, die die Behörden anfordern, standardisiert wird. "Was wir allerdings kritisieren: Es ist zugleich vorgesehen, dass die Behörden davon auch abweichen dürfen", so Halletz.
Gesetzlich verankert soll jetzt auch werden, dass Pflegefachkräfte und Pflegeassistenzkräfte gleich nach der Ankunft als Pflegehilfskraft in der Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus arbeiten dürfen. Halletz: "Das ist bereits übliche Praxis, doch die gesetzliche Klarstellung ist hilfreich, weil einige Einrichtungen deshalb doch immer mal wieder Probleme mit der Heimaufsicht oder dem Medizinischen Dienst bekommen haben."
Kirsten Gaede