Höherer Mindestlohn zwingt Pflegekräfte zu weniger Stunden
Der zum 1. Juli in Kraft getretene höhere Pflegemindestlohn verschärft den Personalmangel in vielen Pflegeeinrichtungen. Minijobber müssen ihre Arbeitszeit um eineinhalb Stunden reduzieren, da sie sonst die zulässige Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat überschreiten würden. Eine Erhöhung auf 602 Euro ist erst zum Jahreswechsel vorgesehen.

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Der höhere Pflegemindestlohn führt zur Reduzierung der Arbeitszeit von Minijobbern
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Bislang durften Pflegefachkräfte als Minijobber maximal 28,5 Stunden arbeiten. Die Erhöhung des Mindestlohns für sie von 19,50 auf 20,50 Euro pro Stunde führt jedoch dazu, dass die Verdienstgrenze seit dem 1. Juli schon nach 27 Stunden erreicht ist. Bei Pflegehilfskräften reduziert sich die maximale Arbeitszeit von 33,5 auf 32 Stunden und bei Pflegehelfern von 36 auf 34,5 Stunden.
"Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Pflege weit verbreitet, um den Personalbedarf zu decken und flexibel auf Personalspitzen reagieren zu können. Die derzeitige Gesetzeslage führt paradoxerweise dazu, dass der Personalmangel in der Pflege verschärft wird", sagt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD). Der Verband fordert deshalb eine sofortige Anhebung der Verdienstgrenze für die Pflege und eine branchenspezifische Geringfügigkeitsgrenze.
Thomas Hartung