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27. Juni 2025 | 07:00 Uhr
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Es bleibt bei 18 Monaten Assistenzausbildung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Referentenentwürfe für das Pflegeassistenz- und das Pflegkompetenzgesetz neu formuliert und an die Verbände mit Bitte um Stellungnahme geschickt. Es gibt keine gravierenden Änderungen, so der Tenor bei den Interessenvertretungen. Das ist in puncto Assistenzausbildungsdauer dann aber doch eine Neuigkeit: Wurde doch im Herbst viel diskutiert, ob es wirklich 18 Monate sein sollen.

Wer die Pflegeassistenzausbildung sollte mindestens einen Hauptschulabschluss haben, aber es  sind auch Ausnahmen möglich

Selbst wenn einige Abgeordnete aus der Unionsfraktion, etwa die gelernte Krankenschwester Emmi Zeulner (CSU), die eineinhalb jährige Ausbildungsdauer unvorteilhaft fanden: Es bleibt wohl bei den schon von der Ampel-Koalition angepeilten 18 Monaten. Unter Paragraf 5 heißt es klipp und klar: "Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin, zum Pflegefachassistenten oder zur Pflegefachassistenzperson dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform 18 Monate, in Teilzeitform höchstens 36 Monate." 

Nach dem neuen Referentenentwurf ist es ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich – Berufserfahrung, bereits absolvierte gleichwertige Abschlüsse – die Ausbildungsdauer zu verkürzen. 

Kritik an der Einführung von Stambulant

Auch der neue Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes dürfte nicht mehr allzu viele Diskussionen hervorrufen. Zu den Reibungspunkten zählt dass neben ambulant und stationär ein dritter Sektor, nämlich die stambulante Versorgung, eingeführt wird. "Das Stambulant-Modell ist eine regionale Inselidee und keine Hilfe bei der Lösung der Versorgungsprobleme", sagt der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer. Schon unter der Regierung der Ampel-Koalition hätten sich Kassen, Leistungserbringer und Wissenschaft gegen einen stambulanten Sektor ausgesprochen – vor allem mit Verweis auf "die wertvolle WG-Landschaft", die Einführung einer völlig neuen Versorgungsform unter Druck geraten könnte. 

Thema Kompetenzvermutung kommt nicht vor  

Der BPA moniert außerdem, dass der neue Referentenentwurf den Aspekt des Personalmangels ausblende. "Mit der Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der breite Unterstützung findet und sofort ungefähr 11.000 zusätzliche Fachkräfte in die Versorgung bringen könnte. Nicht einmal so einfach und schnell wirkende Lösungen hat das Ministerium in den Gesetzentwurf eingearbeitet", sagt Meurer.  

Der BPA war einer der wenigen, wenn nicht der einzige Verband in der Pflegebranche, der sich gestern bereits über die neuen Referentenentwürfe geäußert hat.       

Die Stellungnahmen zum Pflegekompetenzgesetz müssen bis Donnerstag, 17. Juli, beim BMG eingehen.     

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