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20. Juni 2025 | 07:00 Uhr
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Pflegedienste setzen sich gegen Krankenkassen durch

Dass es sich für Pflegeanbieter lohnt, Widerspruch einzulegen, zeigt sich gerade in Niedersachsen: Der Trägerverband BAD konnte für seine Mitglieder einen Erfolg im monatelangen Streit um die Vergütung der häuslichen Krankenpflege erzielen. Die Interessenvertretungen hatten ein Schiedsverfahren eingeleitet, das nun ihre Position bestätigt. Demnach wird die Vergütungssteigerung nicht durch die Grundlohnsummensteigerung begrenzt, wenn die Steigerung Folge der Tariftreuepflicht ist.

Pflegedienst Auto junge Pflegerin iStock Jelena Stanojkovic.jpg

Die Gehälter von Pflegekräften sind durch die Tariftreue deutlich gestiegen und müssen refinanziert werden

Die Krankenkassen hatten lediglich eine Vergütungserhöhung um vier Prozent angeboten. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) und weitere Verbände forderten jedoch eine Steigerung von gut neun Prozent. Jetzt haben sie 6,75 Prozent erstritten. "Wir sehen uns durch diese Entscheidung in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wonach Kostensteigerungen, die den Pflegeunternehmen durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Tariftreue entstehen, zwingend zu refinanzieren sind", sagt Andreas Ditter, Leiter der BAD-Geschäftsstelle Nord. Die Tariftreue sieht vor, dass die Löhne der Pflege- und Betreuungskräfte zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich fast 10,5 Prozent steigen müssen.

Das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens gilt rückwirkend zum 1. Januar 2025.
Die Verhandlungen mit den Krankenkassen begannen bereits im Oktober des Vorjahres und wurden im Frühjahr für gescheitert erklärt.

Schiedsperson ist der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem

Der BAD hält die Entscheidung für wegweisend – auch für die Pflegedienste in den übrigen Bundesländern. "Wir erhoffen uns von dieser Entscheidung, dass die Kostenträger in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, nunmehr davon Abstand nehmen, bei Vergütungsverhandlungen auf die Grundlohnsummensteigerung zu verweisen", sagt Ditter.

Schiedsperson war der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem, der in den vergangenen 30 Jahren immer wieder wichtige Funktionen und Aufgaben im Gesundheitswesen übernommen hat. So gehört er seit 1997 dem Beirat der Barmenia Krankenversicherung und seit 1999 dem Expertenbeirat der Continentale Private Krankenversicherung an. Mit der Schiedsstellentätigkeit ist er vertraut: Seit 2020 steht er der Schiedsstelle für die Festsetzung von Vergütungsbeträgen für Digitale Gesundheitsanwendungen vor und ist seit 2012 Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses, der bei Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung entscheidet.

Kirsten Gaede   

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